B2B Rücknahmepflicht, Rücknahmekonzept und Informationspflicht gem. §7a (§19) ElektroG3
Hinweis zur Altgeräte Rücknahme
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss.
Wir sind gemäß § 7a ElektroG3 dazu verpflichtete Altgeräte zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihr Altgerät entgeltlich an uns zurückzusenden.